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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
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Minijob-Zentrale
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Förderung von Kultur: Zuschüsse können umsatzsteuerpflichtig sein
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte über die Frage der Umsatzsteuerpflicht bei Kulturkostenzuschüssen zu entscheiden, die ein Unternehmer zur Durchführung bestimmter kultureller Veranstaltungen der Gemeinde erhält.
Ein Unternehmen schloss mit der Stadt einen Vertrag über die Pacht und den Betrieb eines Veranstaltungszentrums. In diesem Vertrag pachtete die Klägerin das Zentrum und übernahm eine differenziert geregelte Betriebspflicht. Für die Durchführung bestimmter kultureller Veranstaltungen erhielt das Unternehmen von der Stadt Ausgleichszahlungen "für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen".
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ging davon aus, dass zwischen der Durchführung der Veranstaltung und den Ausgleichszahlungen ein umsatzsteuerlich relevanter Zusammenhang bestand und die Ausgleichszahlungen daher als steuerbares Entgelt – und nicht als sogenannter echter Zuschuss – anzusehen sind. Man könne es zwar kontrovers betrachten, wenn der Landesverfassungsgeber einer Gemeinde einerseits eine konkrete Aufgabe zuweise, die Unterstützung eines Dritten bei deren Wahrnehmung andererseits aber umsatzsteuerlich belastet werde.
Vielfache höchstrichterliche Rechtsprechung
Jedoch hätten der Europäische Gerichtshof wie auch der Bundesfinanzhof in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass auch das Vorliegen einer politisch und rechtlich gewünschten Förderung einer Besteuerung nicht entgegensteht. Die Entscheidungen betrafen nicht nur die Kulturförderung, sondern auch andere förderungswürdige Projekte, darunter etwa die Wirtschaftsförderung, die Fortbildung für Jugendliche, Bäderbetriebe, den Betrieb einer Rettungswache und den Naturschutz.
Der Senat hat die Revision zu dem Urteil vom 23. April 2026 (4 K 112/25) nicht zugelassen.
(Schlesw.-Holst. FG / STB Web)
Artikel vom 13.10.2026
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