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Digitale Belege und digitale Kassen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 23.9.2026 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen.

Vorgesehen sind insbesondere eine Registrierkassenpflicht bei einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro und die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellung zum 1. Januar 2028. Mit dem Gesetzentwurf setzt das Bundesfinanzministerium (BMF) zudem den Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter um. Diesen hatten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Juli in Berlin vorgestellt.

Offene Ladenkassen: Umstellungspflicht bei mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz

Zwar seien in Deutschland moderne elektronische Kassensysteme weit verbreitet; es gebe jedoch noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, so das BMF. Deren Kassenumsätze seien anfällig für Missbrauch und könnten Steuerhinterziehung begünstigen, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Deshalb sollen diese offenen Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. 

Ausgenommen von der Registrierkassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen könnten nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden, so das BMF. Dabei kämen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.

Neuer Steuerstraftatbestand und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten

Im Falle des Einsatzes und Vertriebs von Manipulationssoftware wird ein zusätzlicher Straftatbestand eingeführt. Beim Straftatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen dürfen die Finanzbehörden, sofern elektronische Aufzeichnungssysteme betroffen sind, künftig selbst ermitteln.

Eingeführt wird zudem die verpflichtende Ausstattung von Mietwagen mit Wegstreckenzählern, die über eine digitale Schnittstelle verfügen. Dadurch werden Taxis und Mietwagen gleichbehandelt.

Bereitstellung elektronischer Belege ab 2028

Ab 2028 soll die Papierbelegausgabe durch die Bereitstellung elektronischer Belege abgelöst werden, ohne dass Kunden verpflichtet sind, den digitalen Beleg tatsächlich entgegenzunehmen.

Schließlich ist vorgesehen, dass rein steuerliche Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf beim BMF

(BMF / STB Web)

Artikel vom 23.09.2026


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