Übersicht
Service & Aktuelles
VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN
Downloads
Für Mandanten
Nützliche Links
Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.
- Personalfragebogen Sofortmeldung (PDF)
- Personalfragebogen neue Mitarbeiter (PDF)
- Personalfragebogen geringfügige Beschäftigung (PDF)
- Befreiungsantrag RV Pflicht (PDF)
- Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
- Teamviewer Windows (Link)
- Teamviewer Mac (Link)
- Teamviewer QuickSupport (Download)
Links
Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website
DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website
Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website
Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website
Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website
News
Auf dem aktuellen Stand
Meldungen & Nachrichten
Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern verfassungsgemäß
Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern als Einnahme ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Minijobbern sei dabei gerechtfertigt.
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 hat der Gesetzgeber aktiv erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt. Arbeitnehmern wurde die Energiepreispauschale über ihre Arbeitgeber ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte diese bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Hiergegen wandte sich der Kläger und machte geltend, dass die Besteuerung verfassungswidrig sei. Er argumentierte, dass eine Ungleichbehandlung gegenüber Minijobbern vorliege, die ausschließlich pauschal besteuert würden und deren Energiepreispauschale somit ohne Besteuerung ausgezahlt wurde.
Sozial ausgewogene Kompensation der Mehrbelastung
Dem ist der BFH in seinem Urteil vom 11.06.2026 (Az. VI R 15/24) entgegengetreten. Bei der Energiepreispauschale habe es sich um eine freiwillige staatliche Zuwendung gehandelt. Sie sei dem individuellen Steuersatz unterworfen worden, um für eine sozial ausgewogene Kompensation der energiepreisbedingten Mehrbelastung zu sorgen.
Bei Minijobbern handele es sich typischerweise um Anspruchsberechtigte aus dem Niedriglohnsektor und somit besonders bedürftige Personen. Eine unterschiedliche Behandlung sei gerechtfertigt gewesen und verstoße insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
(BFH / STB Web)
Artikel vom 22.09.2026
Kontakt
Welche Herausforderung sollen wir lösen?
Jetzt Zusammenarbeit anfragen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
+49 7141 / 47218-0
info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03