Übersicht
Service & Aktuelles
VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN
Downloads
Für Mandanten
Nützliche Links
Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.
- Personalfragebogen Sofortmeldung (PDF)
- Personalfragebogen neue Mitarbeiter (PDF)
- Personalfragebogen geringfügige Beschäftigung (PDF)
- Befreiungsantrag RV Pflicht (PDF)
- Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
- Teamviewer Windows (Link)
- Teamviewer Mac (Link)
- Teamviewer QuickSupport (Download)
Links
Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website
DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website
Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website
Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website
Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website
News
Auf dem aktuellen Stand
Meldungen & Nachrichten
Mitarbeiterbeteiligungen: Keine Steuerbefreiung bei Ausschluss einzelner Gruppen
Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist schädlich für die Steuerfreiheit der daraus resultierenden geldwerten Vorteile. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Ein Unternehmen unterhielt für ihre Beschäftigten ein konzernweites Aktienprogramm. Dabei konnten Teilnehmende einen Teil ihres Gehalts in Vorzugsaktien investieren. Ausgeschlossen waren jedoch Beschäftigte mit ruhendem Arbeitsverhältnis, geringfügig Beschäftigte sowie Auszubildende. Das Unternehmen behandelte die daraus resultierenden geldwerten Vorteile als steuerfrei und berief sich dabei auf § 3 Nr. 39 EStG.
Danach ist der Vorteil des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Beteiligungen am Unternehmen steuerfrei, soweit der Vorteil insgesamt 2.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.
Finanzamt versagte die Steuerbefreiung
Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung versagte das beklagte Finanzamt die Steuerbefreiung, da das Programm nicht allen anspruchsberechtigten Arbeitnehmern offengestanden habe. Dagegen klagte das Unternehmen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist zwar der Ausschluss von Mitarbeitenden mit ruhendem Arbeitsverhältnis für die Steuerfreiheit unschädlich, da diese mangels Gehaltsbezugs nicht in einem "gegenwärtigen Dienstverhältnis" im Sinne der Norm stehen würden.
Ausschluss von Minijobbern und Auszubildenden schädlich
Schädlich sei jedoch der Ausschluss von geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden, da die Beteiligung allen beschäftigten Arbeitnehmern offenstehen müsse. Bereits der ursprüngliche Regierungsentwurf habe eine Beteiligung "aller" Arbeitnehmer vorgesehen, um eine Diskriminierung einzelner Beschäftigtengruppen zu verhindern. Eine weitergehende Differenzierung nach Beschäftigungsgruppen aus Praktikabilitätsgründen sei im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erörtert, aber bewusst nicht in den Gesetzestext aufgenommen worden.
Keine Differenzierung aus Praktikabilitätsgründen
Daher ließ das Gericht auch die von dem Unternehmen angeführten administrativen Zusatzkosten und praktischen Hindernisse nicht gelten. Auch ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz liege nicht vor.
Zu dem Urteil vom 23. Juli 2026 (Az. 8 K 12/22 H(L)) wurde die Revision zugelassen.
(FG Düsseldorf / STB Web)
Artikel vom 14.09.2026
Kontakt
Welche Herausforderung sollen wir lösen?
Jetzt Zusammenarbeit anfragen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
+49 7141 / 47218-0
info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03