Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

Unternehmen zurückhaltend mit KI-Nutzung in Personalabteilungen

Bislang wird KI im Personalwesen noch vergleichsweise selten eingesetzt. Gegenüber 2024 hat die Nutzung leicht zugenommen. Das zeigt eine Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 600 Unternehmen.

Danach nutzen Unternehmen KI am häufigsten für die individuelle Weiterbildung ihrer Beschäftigten. In jedem sechsten Unternehmen (16 Prozent) ist dies bereits der Fall, weitere 58 Prozent können sich den Einsatz vorstellen. Im Jahr 2024 lag die tatsächliche Nutzung noch bei 12 Prozent.

14 Prozent setzen KI beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ein, weitere 52 Prozent sind daran interessiert. 2024 konnten sich dies erst 45 Prozent vorstellen, so Bitkom. Ebenfalls 14 Prozent nutzen KI bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender, weitere 36 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. 2024 hatten 11 Prozent KI beim Onboarding im Einsatz, 28 Prozent konnten sich das vorstellen, für fast die Hälfte (49 Prozent) ist das allerdings weiterhin kein Thema.

KI zur Bewertung der Arbeitsleistung: Für die Mehrheit kein Thema

Bei der Bewertung der Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden geben 13 Prozent der Befragten an, KI zu nutzen, gegenüber 6 Prozent in 2024. Weitere 28 Prozent sind offen dafür. Für die Mehrheit von 56 Prozent ist das jedoch kein Thema. Ähnlich fallen die Angaben hinsichtlich der Bewertung der Arbeitsleistung aus: 12 Prozent setzen KI ein, 27 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen und für 58 Prozent ist das kein Thema.

Zurückhaltung im Umgang mit sensiblen Personaldaten

"Gerade im Personalbereich ist die Hemmschwelle für den Einsatz von KI höher als in vielen anderen Unternehmensbereichen", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Viele Unternehmen seien hier noch zurückhaltend, auch aus Sorge, beim Umgang mit sensiblen Personaldaten gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Hinzu kämen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstufe, so Rohleder.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom 19.08.2026


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03