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Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
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Bundeskabinett beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Unter anderem sieht der Entwurf Änderungen beim Kapitalertragsteuerverfahren, bei der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden, bei Nachzahlungszinsen sowie bei der umsatzsteuerlichen Organschaft vor.
Eine Änderung bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer soll missbräuchliche Gestaltungen in Zukunft besser verhindern. Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Gesellschaften von mindestens 10 Prozent sollen in Zukunft genauso behandelt werden wie unbeschränkt steuerpflichtige, also in Deutschland steuerlich ansässige, Großaktionäre. Ihnen sollen künftig keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr ausgestellt werden. Stattdessen sollen sie nach der jeweiligen Transaktion einen Erstattungsantrag stellen.
Ins Ausland gezahlte Lizenzzahlungen
Zudem enthält der Entwurf eine Erleichterung für ins Ausland gezahlte Lizenzzahlungen: Bisher gilt eine Freigrenze von 10.000 Euro, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann. Diese soll auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Regelung betrifft zum Beispiel Verlage, die Bildrechte ausländischer Agenturen nutzen. Die Pflicht zur Steueranmeldung bleibt dabei bestehen, damit auch Nachprüfungen weiterhin möglich sind.
Informationsaustausch mit Steuerbehörden in Drittstaaten
Onlineplattformen müssen Informationen über Einkünfte melden, die von Anbietern seit dem Jahr 2023 auf diesen Plattformen erzielt werden. Diese Informationen werden bereits innerhalb der EU ausgetauscht. Der Entwurf des JStG 2026 erweitert die Meldepflicht auf in Drittstaaten ansässige Anbieter und ermöglicht damit den Austausch dieser Informationen auch mit Drittstaaten, mit denen entsprechende völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen.
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Steuerpflichtige bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch. Dazu gehören auch Einkommensteuerbescheide und Einspruchsentscheidungen. Künftig erfolgt die elektronische Bekanntgabe, wenn Steuerpflichtige über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige, die über kein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen, erhalten ihren Bescheid wie bisher per Post. Wer über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügt und weiterhin eine postalische Zustellung wünscht, muss dies elektronisch über das Konto beantragen.
Anpassung des Zinssatzes in der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung sieht einen Zinssatz vor, der nach einer Karenzzeit für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gilt. Dieser Zinssatz wurde zuletzt im Jahr 2022 rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent für jedes volle Jahr, festgelegt. Der Entwurf des JStG sieht vor, den Zinssatz ab dem Jahr 2027 auf 0,3 Prozent je vollen Monat, also 3,6 Prozent je vollem Jahr anzuheben.
Änderungen des Forschungszulagengesetzes
Das europäische Beihilferecht ermöglicht die Gewährung von Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen periodenübergreifend pro Unternehmen und Vorhaben in Höhe von maximal 25 Millionen Euro. Das deutsche Forschungszulagengesetz schöpft diese Möglichkeit bisher nicht aus. Deshalb sollen Forschungszulagen künftig pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben periodenübergreifend bis zu einem Gesamtbetrag von 25 Millionen Euro gewährt werden können.
Umsatzsteuerliche Organschaft
Im Umsatzsteuerrecht sieht das Gesetz bisher nur Merkmale vor, um zu ermitteln, ob ein Unternehmen als Organgesellschaft in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert ist. Ein aktives Wahlrecht gibt es nicht. Vorgesehen ist nun, dass die Rechtsfolgen der Organschaft zukünftig nur auf ausdrückliche Erklärung durch den Organträger eintreten. Sowohl die Begründung der Organschaft als auch die Aufnahme einzelner Organgesellschaften mit Wirkung für die Zukunft sollen kurzfristig ermöglicht werden.
Weiterführende Informationen:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)
(BMF / STB Web)
Artikel vom 17.08.2026
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