Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

Wohnungseigentümer müssen nicht generell Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Mit seinem Urteil vom 27. März 2026 (Az. V ZR 7/25) hat der BGH der langjährigen Praxis eine Absage erteilt, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären. Maßgebend für eine ordnungsmäßige Verwaltung seien vielmehr die Umstände des Einzelfalls.

In dem entschiedenen Fall war seitens der Mehrheit der Wohnungseigentümer auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet worden, weil die Gemeinschaft mit den beauftragten Handwerksunternehmen aus früherer Zusammenarbeit zufrieden war.

"Drei-Angebote-Regel" nicht zwingend

Nach Auffassung des BGH geht es in der Sache darum, dass die Wohnungseigentümer eine geeignete Leistung zu einem marktgerechten Preis erhalten sollen. Bei Kleinaufträgen mit geringem Auftragsvolumen liege es auf der Hand, dass die Wohnungseigentümer selbst beurteilen können, ob ihnen die geplante Maßnahme den angebotenen Preis wert ist. Eine externe Überprüfung des Angebots sei dann nicht zwingend erforderlich.

Beratung durch Fachleute kann ausreichend sein

Auch bei größeren Erhaltungsmaßnahmen könnten die für die Beschlussfassung erforderlichen Informationen nicht nur durch die Einholung von Vergleichsangeboten beschafft werden. So könne insbesondere die Beratung durch Sonderfachleute wie Architekten oder Bausachverständige als Tatsachengrundlage genügen. Gegen die Einholung mehrerer Vergleichsangebote könnten zudem die Dringlichkeit der Maßnahme und/oder die mangelnde Verfügbarkeit anderer ortsnaher Handwerker sprechen.

Beauftragung bekannter Anbieter kann vernünftig und wirtschaftlich sein

Auch der Umstand, dass einzelne Anbieter bereits "bekannt und bewährt" seien, könne es rechtfertigen, von der Einholung weiterer Angebote abzusehen. Für einen vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümer sei neben dem Preis entscheidend, ob zu erwarten sei, dass der Auftragnehmer die ihm aufgegebenen Arbeiten sorgfältig und zügig ausführe. Zudem könne es von Vorteil sein, dass ein Auftragnehmer, der in der Vergangenheit bereits für die Gemeinschaft tätig war, die örtlichen und technischen Gegebenheiten der Anlage schon kenne und sich nicht erst einarbeiten müsse.

(BGH / STB Web)

Artikel vom 02.04.2026


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03