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Kindergeld künftig ohne Antrag

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld beschlossen. Danach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden. Die Bundesregierung möchte damit bürokratische Hürden für Familien abbauen.

Der Gesetzentwurf geht auf eine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform zurück. Mit der Änderung wird das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) rechnet damit, dass rund 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.

Umsetzung in zwei Stufen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Auszahlung ohne Antrag ist in zwei Stufen geplant:

In der ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.

In der zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass

  • mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
  • von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
  • mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

So funktioniert die Auszahlung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten.

Die IBAN kann dem Bundeszentralamt für Steuern bereits heute über ELSTER oder die App IBAN+ mitgeteilt werden. Auch die Bank kann damit beauftragt werden, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 23.03.2026


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