Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

Einkünfte aus Krypto-Lending unterliegen dem persönlichen Steuersatz

Einkünfte aus dem sogenannten Krypto-Lending mit Bitcoins unterliegen nicht der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern dem individuellen Steuersatz. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Beim Krypto-Lending werden Kryptowerte Dritten leihweise gegen Entgelt überlassen. Der Kläger stellte dabei anderen Nutzern Bitcoins über Online-Plattformen für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Das Finanzamt behandelte die dafür erhaltene Vergütung als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Mit seiner Klage begehrt er hingegen die Anwendung des für ihn günstigeren Abgeltungssteuersatzes in Höhe von 25 Prozent.

Kryptowerte kein gesetzliches Zahlungsmittel

Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Beim Krypto-Lending werde keine Kapitalforderung, die auf die Zahlung von Geld gerichtet sei, überlassen, so das Gericht. Zwar würden Kryptowerte zunehmend als Zahlungsmittel akzeptiert. Maßgeblich sei jedoch, dass Kryptowerte gerade kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellten. Jedenfalls im Streitjahr 2020 hätten Gläubiger im In- und Ausland Bitcoins noch nicht als Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Die bloße Ähnlichkeit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zwinge nicht zur generellen Ausdehnung des Begriffs der Kapitalforderung auf Kryptowährungen.

Revision anhängig

Das Urteil vom 10. September 2025 (Az. 3 K 194/23) ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die vom Finanzgericht zugelassene Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. VIII R 23/25).

(FG Köln / STB Web)

Artikel vom 27.01.2026


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03