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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

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DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

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Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

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Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

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Minijob-Zentrale

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Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt kann erst eingeklagt werden, wenn der Anspruch zuvor bei der Behörde geltend gemacht wurde. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall war der Steuerpflichtige der Ansicht, das Finanzamt habe gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen, und machte unmittelbar beim Finanzgericht einen Anspruch auf Schadenersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Das Finanzgericht wies die Klage ab, da ein Schaden nicht erkennbar sei.

Der BFH bestätigte die Entscheidung mit Beschluss vom 15.9.2025 (Az. IX R 11/23) im Ergebnis, allerdings mit anderer Begründung. Danach setzt die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO voraus, dass dieser zuvor gegenüber dem für die Datenverarbeitung verantwortlichen Finanzamt geltend gemacht worden ist. Erst eine Ablehnung durch die Finanzbehörde begründet die für eine Klage notwendige Beschwer.

Dem Finanzamt müsse zuvor außergerichtlich die Gelegenheit gegeben werden, den Schadenersatzanspruch zu prüfen. Eine ohne vorherige Ablehnung erhobene Klage ist daher unzulässig.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 05.01.2026


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