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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
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Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Oldtimern im Anlagevermögen
Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung bietet einen erheblichen Vorteil für Grundstücksunternehmen und ist in der Praxis von entsprechend großer Bedeutung. Ihre Voraussetzungen werden allerdings streng geprüft, so auch in einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH).
Bei der erweiterten Grundstückskürzung wird der Gewerbeertrag als Besteuerungsgrundlage um den Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Erlaubt sind dem Grundstücksunternehmen neben der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes auch eng definierte Nebentätigkeiten. Im Streitfall ging es um eine GmbH, die neben Grundstücken auch Oldtimer im Anlagevermögen hielt, die sie als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft hatte. Einnahmen wurden damit bislang keine erzielt.
Entscheidung des BFH
Der BFH entschied mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. III R 23/23): Schon das Halten der Oldtimer stellt eine gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit dar und führt zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung. Unerheblich sei dabei, dass die Tätigkeit unentgeltlich erfolgte. Eine Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten lasse sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen. Nur die Rechtsfolge knüpfe an eine Entgeltlichkeit an, nicht jedoch der Tatbestand.
Zweck der Regelung
Der BFH betonte zudem den Zweck der Regelung: Die erweiterte Grundstückskürzung soll nur solchen Unternehmen zugutekommen, deren Tätigkeit nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht. Schon geringfügige, nicht ausdrücklich zugelassene Tätigkeiten können daher schädlich sein. Hintergrund der Regelung ist die Gleichbehandlung mit der privaten Vermietung und Verpachtung, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
(BFH / STB Web)
Artikel vom 14.11.2025
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