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Globale Mindeststeuer: EU-Unternehmen im Nachteil durch ungleiche Umsetzung

Die Einführung der globalen Mindeststeuer ("Pillar Two") nach dem OECD-Modell benachteiligt europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie. Hauptgrund ist demnach die fehlende internationale Abstimmung.

Die gemeinsame Untersuchung des ZEW Mannheim und der Tax Foundation quantifiziert erstmals die Verwaltungskosten der neuen Regeln: Für multinationale Konzerne mit Sitz in der EU entstehen einmalige Implementierungskosten von bis zu zwei Milliarden Euro sowie jährliche Folgekosten von bis zu 865 Millionen Euro. 

Besonders betroffen sind große Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Da andere große Volkswirtschaften die Reform voraussichtlich nicht übernehmen, drohen zusätzliche Standortnachteile für Europa. "Wenn von manchen Volkswirtschaften die Umsetzung von Pillar Two verzögert wird oder gar nicht erst stattfindet, dann funktioniert das System nicht wie ursprünglich beabsichtigt", sagt ZEW-Wissenschaftler Johannes Gaul.

Ungleiche internationale Umsetzung

Während die EU und einige weitere Staaten die Regeln bereits umgesetzt haben, zögern etwa die USA, China und Indien. Dadurch tragen europäische Unternehmen die zusätzlichen Verwaltungskosten, während ihre Konkurrenten in anderen Märkten weiterhin von einfacheren Vorgaben profitieren. Dies verstärke Wettbewerbsverzerrungen und könne Investitionsentscheidungen beeinflussen – bis hin zu Standortverlagerungen. Die Forschenden empfehlen daher eine stärkere internationale Koordinierung.

Hoher Aufwand aufgrund komplexer Regelungen 

Hinzu kommt ein erheblicher administrativer Aufwand: Unternehmen müssen zusätzliche Daten erheben und auswerten, etwa zu Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung, Verlustvorträgen und effektiven Steuersätzen pro Land. Viele Konzerne müssen dafür ihre IT-Systeme anpassen und interne Prozesse neu strukturieren.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom 10.11.2025


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