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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
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Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
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Meldungen & Nachrichten
Digitalisierung soll Grundstückskäufe entlasten
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die digitale Abwicklung von Grundstückskäufen und weiteren notariellen Rechtsgeschäften beschlossen. Dies soll Prozesse beschleunigen und Verwaltungsaufwand sowie Bereitstellungszinsen reduzieren.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: "Ein Klick statt Zettelwirtschaft – das soll künftig für den Informationsaustausch bei Grundstücksübertragungen gelten. Mit einem einheitlichen digitalen Standard ermöglichen wir einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten."
Der Gesetzentwurf zum "elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch" (eNoVA) sieht vor, dass Dokumente und Daten künftig verpflichtend digital übermittelt werden. Ziel ist, die bislang papierbasierten Prozesse deutlich zu vereinfachen.
Entlastung bei Bereitstellungszinsen
Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Automatisierte Verarbeitung und digitale Kommunikation sollen nach Berechnungen der Bundesregierung jährlich rund 49 Millionen Euro einsparen, etwa 14 Millionen Euro davon durch geringere Verwaltungs- und Auslagenkosten.
Eine schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen könnte zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich bei diesen sogenannten Bereitstellungszinsen Einsparungen von rund 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen.
Schrittweise Umsetzung ab 2027
Die Einführung des digitalen Standards soll schrittweise erfolgen und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird nun an Bundesrat und Bundestag zur parlamentarischen Beratung übermittelt.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom 07.11.2025
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