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Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
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Meldungen & Nachrichten
Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Die Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Einen festen Richtwert gibt es dafür jedoch nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Maßgeblich ist stets die Abwägung im Einzelfall.
Eine Arbeitnehmerin war für ein Jahr befristet im Kundenservice beschäftigt. Die Parteien vereinbarten eine viermonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist. Kurz vor Ablauf der Probezeit kündigte die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin hielt die Probezeit für zu lang und damit unwirksam – mit der Folge, dass die Kündigung später hätte wirken müssen und der sozialen Rechtfertigung bedurft hätte.
Kein Regelwert von 25 Prozent
Das Landesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation teilweise: Als Orientierung für die Probezeit könne man von einem "Regelwert" von 25 Prozent der Vertragslaufzeit ausgehen, im konkreten Fall also maximal drei Monate. Die Kündigung sei zwar grundsätzlich wirksam, ende aber erst später, nach der gesetzlichen Frist.
Lange Einarbeitungszeit rechtfertigt längere Probezeit
Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber mit Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24) entschieden, dass es einen solchen Regelwert von 25 Prozent nicht gebe. Entscheidend seien vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht die viermonatige Probezeit angesichts eines detaillierten, 16-wöchigen Einarbeitungskonzepts für verhältnismäßig.
(BAG / STB Web)
Artikel vom 04.11.2025
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