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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
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Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
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Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 umgesetzt werden soll. Diese hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart.
Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030). Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll Kaufanreize für Elektroautos setzen und damit die Automobilindustrie stärken. Gleichzeitig soll die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter vorangebracht werden.
Förderung der E-Mobilität
Zuvor hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen: So wurde im Koalitionsausschuss am 8. Oktober ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür werden bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt.
Weitere steuerliche Anreize
Des Weiteren wurde im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen sollten kurzfristig steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität setzen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 19.10.2025
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