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Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 umgesetzt werden soll. Diese hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart.

Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030). Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll Kaufanreize für Elektroautos setzen und damit die Automobilindustrie stärken. Gleichzeitig soll die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter vorangebracht werden.

Förderung der E-Mobilität

Zuvor hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen: So wurde im Koalitionsausschuss am 8. Oktober ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür werden bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt.

Weitere steuerliche Anreize

Des Weiteren wurde im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen sollten kurzfristig steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität setzen.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 19.10.2025


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