Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

EuGH prüft steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften

Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären, ob die Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sogenannte Servicekörperschaften eine Beihilfe darstellt, die wettbewerbsverzerrend wirkt.

Aufgrund einer durch das Jahressteuergesetz 2020 geschaffenen Neuregelung (§ 57 Abs. 3 AO) sollen auch Servicekörperschaften als steuerbegünstigt anzusehen sein. Dabei handelt es sich um Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen. 

Lagert beispielsweise ein Krankenhaus eine bislang im steuerbegünstigten Zweckbetrieb "Krankenhaus" geführte Wäscherei auf eine eigenständige GmbH aus, soll auch die Wäscherei-GmbH steuerbegünstigt werden. Hierdurch komme es aber zu einer steuerrechtlichen Bevorzugung dieser GmbH gegenüber anderen Wettbewerbern, so der BFH.

Auslagerung von Dienstleistungen

Der konkrete Streitfall unterstreiche dies. Darin beabsichtige die Klägerin, als Servicekörperschaft Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens für eine gemeinnützige Stiftung zu erbringen. Sei aufgrund der Neuregelung von einer steuerbegünstigten Zweckverfolgung auszugehen, könne die Klägerin ihre Leistungen an die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Stiftung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz erbringen. Wettbewerber hingegen könnten dieselben Leistungen nur zum Regelsteuersatz erbringen.

Beihilfeprüfung durch den EuGH

Damit könne die Neuregelung des § 57 Abs. 3 AO wettbewerbsrelevant sein. Deshalb soll der EuGH nun prüfen, ob eine beihilferelevante Unternehmensbegünstigung vorliegt (BFH-Beschluss vom 22.05.2025, Az. V R 22/23). Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass § 57 Abs. 3 AO eine neue Beihilfe darstellt, die wettbewerbsverzerrend wirkt, dürfte die Vorschrift nicht mehr angewendet werden. Servicekörperschaften wie der Klägerin wäre dann der Status der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit zu versagen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 17.07.2025


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03