Übersicht
Service & Aktuelles
VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN
Downloads
Für Mandanten
Nützliche Links
Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.
- Personalfragebogen Sofortmeldung (PDF)
- Personalfragebogen neue Mitarbeiter (PDF)
- Personalfragebogen geringfügige Beschäftigung (PDF)
- Befreiungsantrag RV Pflicht (PDF)
- Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
- Teamviewer Windows (Link)
- Teamviewer Mac (Link)
- Teamviewer QuickSupport (Download)
Links
Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website
DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website
Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website
Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website
Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website
News
Auf dem aktuellen Stand
Meldungen & Nachrichten
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen wird geregelt
Mit einem neuen Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in das deutsche Recht umgesetzt werden. Betroffene Unternehmen müssen danach über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten.
Einen entsprechenden Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hatte bereits die vergangene Bundesregierung vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen.
Die CSRD ist Teil des "European Green Deal". Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie hat die EU die Vorgaben der CSRD zwischenzeitlich modifiziert: Für eine sehr große Zahl betroffener Unternehmen wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zeitlich aufgeschoben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission inhaltliche Erleichterungen und Vereinfachungen der Vorgaben vorgeschlagen.
1:1-Umsetzung: Keine zusätzlichen Pflichten
Die Bundesregierung unterstütze diese Initiative zum Abbau von Bürokratie nachdrücklich, betont das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seiner Mitteilung. Dementsprechend gehe der Gesetzentwurf nicht über das hinaus, was europarechtlich geboten ist. Er berücksichtigt auch bereits die zeitliche Verschiebung der Vorgaben durch die Stop-the-Clock-Richtlinie.
Pflicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts
Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Darin sollen sie über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen. Umfang und Detailgrad der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gesetzlich geregelt werden. Die Vorgaben gehen über die schon heute geltenden Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsinformationen hinaus.
Schrittweises Inkrafttreten
Die neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden lediglich bestimmte Unternehmen treffen und sie sollen schrittweise in Kraft treten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sollen Unternehmen berichtspflichtig werden, die bilanzrechtlich als "groß" gelten, kapitalmarktorientiert sind oder ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass sie im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Welche weiteren Unternehmen nach den europäischen Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2027 über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, wird derzeit noch in Brüssel verhandelt.
Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
Die Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten sollen künftig durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen. Zu diesem Zweck sollen die berufsrechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung angepasst werden.
Der Entwurf wurde zunächst an die Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 21. Juli 2025 Stellung zu nehmen.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom 11.07.2025
Kontakt
Welche Herausforderung sollen wir lösen?
Jetzt Zusammenarbeit anfragen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
+49 7141 / 47218-0
info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03