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Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.
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Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
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Meldungen & Nachrichten
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Eine tarifvertragliche Regelung, nach der alle Beschäftigte Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel im Land Brandenburg haben die Parteien einen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von 38 Stunden geregelt.
Dagegen geklagt hat eine Mitarbeiterin im Verkauf, die in Teilzeit arbeitet. In einem Zeitraum von sechs Monaten leistete sie über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus 62 Arbeitsstunden. Allerdings überschritt sie in keiner Woche mehr als 38 Arbeitsstunden. Mit ihrer Klage verlangte sie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigten die Zahlung von Überstundenzuschlägen für die geleisteten Stunden.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 16. Mai 2025 (Az. 12 Sa 1016/24) im Wesentlichen stattgegeben. Die Regelung in dem Tarifvertrag benachteilige Teilzeitbeschäftigte. Dies sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
(LAG Berlin-Brandenburg / STB Web)
Artikel vom 11.07.2025
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