Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

DATEV Mittelstandsindex

Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.

+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid ändern, wenn es durch eine spätere Datenübermittlung durch Dritte, etwa dem Rentenversicherungsträger, auf einen eigenen Fehler aufmerksam wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger in ihrer Steuererklärung auch ihre Renteneinkünfte erklärt. Das Finanzamt hat diese im Steuerbescheid jedoch nicht erfasst. Später traf eine Datenübermittlung des Rentenversicherungsträgers zu den Renteneinkünften ein, woraufhin das Finanzamt den Bescheid zu Lasten der Kläger änderte. Diese Handhabung hat der BFH mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. X R 25/22) bestätigt.

In der analogen Welt war die Änderung eines Steuerbescheids nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, etwa bei ausdrücklichem Vorbehalt der Nachprüfung oder nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen. Letzteres war im Streitfall nicht erfüllt, da die Informationen über die Renteneinkünfte ja mit der Steuererklärung bereits vorlagen.

Neue Regel aufgrund Digitalisierung

Im Zuge der Digitalisierung hat der Gesetzgeber jedoch mit Wirkung ab 2017 die Vorschrift des § 175b der Abgabenordnung (AO) geschaffen. Danach kann ein Steuerbescheid geändert werden, soweit Daten an das Finanzamt übermittelt werden, die bisher nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Weitere, insbesondere einschränkende Voraussetzungen enthält diese Norm nicht. Daher kann die Änderung auch dann erfolgen, wenn dem Finanzamt oder dem Steuerpflichtigen zuvor ein Fehler unterlaufen ist. Dies hat sich im hier entschiedenen Fall zugunsten des Finanzamts ausgewirkt, würde aber umgekehrt ebenso zugunsten des Steuerpflichtigen gelten.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 10.07.2025


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03