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Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
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Meldungen & Nachrichten
Burger bleibt Burger: Zur Umsatzsteuer in der Systemgastronomie
Der Burger in einem pauschalen Spar-Menu kann nicht teurer sein als ein einzeln verkaufter Burger, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). Hintergrund der Entscheidung sind verschiedene Methoden zur Aufteilung des Verkaufspreises für Zwecke der Umsatzsteuer.
Ein Schnellrestaurant verkaufte Spar-Menüs zum Pauschalpreis für den Außer-Haus-Verzehr. Enthalten waren ein Getränk, ein Burger und Pommes. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich dabei allerdings um zwei Lieferungen: Denn das Getränk unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, während die Speisen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen.
Entsprechend muss der Gesamtpreis für umsatzsteuerliche Zwecke sachgerecht aufgeteilt werden. Der Imbiss wandte hierfür die sogenannte "Food-and-Paper"-Methode an. Die Aufteilung erfolgt dabei nicht nach Einzelverkaufspreisen, sondern nach dem jeweiligen Wareneinsatz.
Dies erkannte der BFH im entschiedenen Fall nicht an. Die "Food-and-Paper"-Methode würde in manchen Fällen dazu führen, dass der Preis eines Burgers mit einem hohen Wareneinsatz im Menü über dem Einzelverkaufspreis des Burgers liegen würde. Dies widerspreche der wirtschaftlichen Realität eines "Spar-Menüs". Eine Methode, die dazu führe, sei folglich nicht sachgerecht, so der BFH in seinem Urteil vom 22.01.2025 (Az. XI R 19/23).
(BFH / STB Web)
Artikel vom 16.06.2025
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