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Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
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Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
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DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Existenzgründerportal des BMWi
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Minijob-Zentrale
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Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt.
Die Ungleichbehandlung sei sogar gerechtfertigt, so das Gericht. Denn im Gegensatz zu freiwillig Versicherten könnten sich Pflichtversicherte ihrer Beitragspflicht nicht entziehen. Sie würden in der Regel durch längere Beitragszeiten und höhere Beiträge in wesentlich stärkerem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen.
Das Gesetz zur Grundrente ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Wer jahrzehntelang bei unterdurchschnittlichem Verdienst gearbeitet und verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann danach eine höhere Rente erhalten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit wurden zum Stichtag 31. Dezember 2022 rund 1,1 Millionen Rentenzahlungen durch einen individuell berechneten Zuschlag aufgestockt.
Falls freiwillig Versicherten die Rente nicht ausreiche, so das Bundessozialgericht, müssten sie gegebenenfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Es sei jedenfalls nicht zu beanstanden, dass die Gesetzgebung in erster Linie Pflichtversicherte begünstigen wollte, so das Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. B 5 R 3/24 R).
(BSG / STB Web)
Artikel vom 10.06.2025
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