Übersicht
Service & Aktuelles
VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN
Downloads
Für Mandanten
Nützliche Links
Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.
- Personalfragebogen Sofortmeldung (PDF)
- Personalfragebogen neue Mitarbeiter (PDF)
- Personalfragebogen geringfügige Beschäftigung (PDF)
- Befreiungsantrag RV Pflicht (PDF)
- Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
- Teamviewer Windows (Link)
- Teamviewer Mac (Link)
- Teamviewer QuickSupport (Download)
Links
Vorsprung durch Wissen
Mit den besten Empfehlungen
Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.
DATEV
Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website
DATEV Mittelstandsindex
Erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen Mittelstand.
Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website
Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website
Umsatzsteuer-ID prüfen
Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website
Existenzgründerportal des BMWi
Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…
Minijob-Zentrale
Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website
News
Auf dem aktuellen Stand
Meldungen & Nachrichten
Gewerblicher Grundstückshandel: Fünf-Jahres-Zeitraum und Drei-Objekt-Grenze
Eine hohe Zahl von Grundstücksveräußerungen außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums oder eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich führt nicht zwingend zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.
Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung liegt ein gewerblicher Grundstückshandel im Regelfall dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren zwischen der Anschaffung oder Errichtung und dem Verkauf mehr als drei Objekte veräußert werden ("Drei-Objekt-Grenze").
Im entschiedenen Fall ging es um eine Immobilien-GmbH, die im Jahr 2007 mehrere Vermietungsobjekte erwarb. 2012 verstarb überraschend einer der beiden Geschäftsführer, woraufhin die GmbH 2023 dreizehn Immobilien veräußerte. Das Finanzamt ging von aus, dass das Unternehmen von Beginn an einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hatte. Das Finanzgericht hingegen vertrat die Auffassung, dass aus der hohen Anzahl von Veräußerungen allein noch keine bedingte Veräußerungsabsicht im Erwerbszeitpunkt abzuleiten sei.
Besondere Umstände des Einzelfalls maßgebend
Dem folgte auch der BFH in seinem Beschluss vom 20.03.2025 (Az. III R 14/23). Der Fünf-Jahres-Zeitraum sei zwar keine starre Grenze; bei Grundstücksveräußerungen darüber hinaus müssten jedoch weitere Beweisanzeichen hinzutreten, um von Anfang an einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen. Auch eine hohe Zahl von Veräußerungen außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums oder eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich führe nicht zwingend zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Vielmehr habe das Finanzgericht auch den überraschenden Todesfall als besonderen Umstand des Einzelfalls berücksichtigen dürfen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom 24.05.2025
Kontakt
Welche Herausforderung sollen wir lösen?
Jetzt Zusammenarbeit anfragen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
+49 7141 / 47218-0
info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03

Formular ausfüllen
01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN
02

PERSÖNLICHES Erstgespräch
03