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DATEV Mittelstandsindex
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Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
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Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
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Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
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Zum Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage des Vorsteuerabzugs einer Ein-Personen-GmbH im Rahmen einer Sachgründung mit einem Pkw zu entscheiden. Die Rechnung für das Fahrzeug war auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt.
Im Streitfall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung. Dafür erwarb sie einen Pkw, den sie entsprechend in die GmbH einbrachte. Die Rechnung über den PKW war adressiert an die Unternehmerin und Ihre Geschäftsadresse. Das Fahrzeug war ausschließlich zur betrieblichen Nutzung vorgesehen. Das Finanzamt verwehrte der GmbH jedoch den Vorsteuerabzug, da es sich um einen privaten Erwerb der Gesellschafterin gehandelt habe, wie es auch aus der Rechnung hervorgehe.
Personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase
Das Gericht entschied allerdings zugunsten der GmbH. Nach dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer stehe ihr der Vorsteuerabzug zu, da die Gründungsgesellschafterin selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Deshalb habe eine personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase zu erfolgen. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Rechnung auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt war, so das Urteil vom 3. April 2025 (Az. 5 K 111/24).
Revision zugelassen
Das Gericht berücksichtigte dabei eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die auf den Streitfall übertragbar sei. Es hat aber die Revision zugelassen.
(Niedersächsisches FG / STB Web)
Artikel vom 21.05.2025
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