Übersicht

Service & Aktuelles

VORSPRUNG DURCH
WISSEN UND HABEN

Downloads

Für Mandanten

Nützliche Links

Vom Mandantenbrief bis zum Formularvordruck – hier finden Sie alle wissenswerten, interessanten sowie nützlichen Informationen und Unterlagen zum Download.

Links

Vorsprung durch Wissen

Mit den besten Empfehlungen

Über uns und unsere Internetseiten hinaus bietet das Netz viele gute Inhalte. Einige davon stellen wir Ihnen in der Linkübersicht gern vor.

DATEV

Ein Blick in die Genossenschaft, die mich als Steuerberater mit Software, Fortbildung und vielem mehr unterstützt.
+ Zur Website

Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. prüfen

Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers.

+ Zur Website

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums

Sie erwarten Nachwuchs und möchten wissen, wie der Staat Sie unterstützt. Hier können Sie selbst die Höhe der Förderung berechnen.
+ Zur Website

Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt aus? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners können Sie beides herausfinden.
+ Zur Website

Umsatzsteuer-ID prüfen

Mit dem EXPERTE.de USt-ID Check können Sie eine oder mehrere USt-IDs auf ihre Gültigkeit überprüfen.
+ Zur Website

Existenzgründerportal des BMWi

Das Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Hier finden Sie Infos zu Fördermitteln, Planungsprogramme und vieles mehr…

+ Zur Website

Minijob-Zentrale

Sie suchen einen Minijob? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
+ Zur Website

News

Auf dem aktuellen Stand

Meldungen & Nachrichten

Zurück

Grunderwerbsteuer für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau

Entgelte für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau können der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme dieser Kosten bereits im Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat, so der BFH in einer weiteren Entscheidung (Urteile vom 30.10.202, Az. II R 15 und 18/22).

In beiden Verfahren kauften die Kläger Grundstücke für den Bau geplanter Immobilien. Die jeweilige Verkäuferin verpflichtete sich in den Kaufverträgen auch zum Bau der Häuser. Jeweils nach Beginn der Rohbauarbeiten äußerten die Kläger Änderungswünsche bei der Bauausführung.

Regelung im Grundstückskaufvertrag

Für diesen Fall sahen die Kaufverträge vor, dass die Käufer Mehrkosten für solche nachträglichen Sonderwünsche zu tragen hatten und nur die Verkäuferin diese umsetzen durfte. Das Finanzamt hielt die Entgelte dafür für grunderwerbsteuerpflichtig. Die Klagen dagegen vor dem Finanzgericht blieben erfolglos.

Auch der BFH gab in den Revisionsverfahren überwiegend dem Finanzamt recht. Nachträglich vereinbarte Sonderwünsche seien jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn sie in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen. Diesen sah der BFH im ersten Fall gegeben, da dort bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

Ausnahme: Hausanschlusskosten

Davon ausgenommen seien allerdings die Hausanschlusskosten, um die es in der zweiten Streitsache ging. Die Übernahme dieser Entgelte durch den Kläger wurde nämlich nicht nachträglich vereinbart, sondern ergab sich bereits aus dem Grundstückskaufvertrag selbst.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 10.03.2025


Kontakt

Welche Herausforderung sollen wir lösen?

Jetzt Zusammenarbeit anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

+49 7141 / 47218-0

info@gp-steuerberater.de

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03

Formular ausfüllen

01

TELEFONISCHES KENNENLERNEN

02

PERSÖNLICHES Erstgespräch

03